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Fahreignungszentrum > Krankheiten/ Behinderungen/ Leistungseinschränkungen
Schädel-Hirn-Traumen gehören - wie alle Arten der Hirnschädigung - zu den großen Problembereichen bei der Beurteilung, ob Kraftfahrtauglichkeit (wieder) gegeben ist. Die Spannbreite möglicher Beeinträchtigungen geht von keinen Auswirkungen auf das Autofahren, bis hin zu Reaktionsminderungen, Konzentrationsschwächen, Raumorientierungsproblemen, Blickfeldeinschränkungen, Wesensveränderungen, körperlichen Beeinträchtigungen (wie z. B. Störung der Fein- und Grobmotorik, Spastik, Lähmungen). Es sind ausführliche neurologische und augenärztliche (ggf. othopädische) Gutachten von spezialisierten Praxen und Krankenhäusern erforderlich. Die Fahrschule muss dezidierte Erfahrungen mit hirngeschädigten Menschen haben.Schädel-Hirn-Trauma