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Fahreignungszentrum > Krankheiten/ Behinderungen/ Leistungseinschränkungen
Der sog. „offene Rücken“ ist in vielen Auswirkungen verwandt mit der Querschnittlähmung, so dass Sie bitte auf dieser Seite die näheren Informationen nachlesen. Der entscheidende Unterschied ist, dass es bei Spina Bifida einen Überdruck im Kopf geben kann, der in der Regel über ein Ventil reguliert wird. Der Überdruck kann aber auch zu einer Hirnschädigung geführt haben. Deshalb ist aus unserer Sicht ein neurologisches und augenärztliches Gutachten zusätzlich erforderlich. In der Regel ergeben sich aber aus dieser Seite keine Beeinträchtigungen der Kraftfahrtauglichkeit.