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Cerebralparese

Die Cerebralparese gehört wegen der bestehenden Hirnschädigung zu den schwierigsten Bereiche bei der Beurteilung, ob Kraftfahrtauglichkeit besteht. Nicht die vorhandene körperliche Beeinträchtigung stellt das entscheidende Handicap bei der Beurteilung der Kraftfahrtauglichkeit da, sondern die Auswirkungen der Hirnschädigung.

Sehr häufig treten Perzeptionsstörungen (Raumorientierungsstörungen) auf, es können Blickfeldeinschränkungen bestehen, die Grob- und Feinmotorik kann gestört sein, Reaktionseinbußen können vorliegen.
Es sind ausführliche neurologische, psychologische und augenärztliche Gutachten notwendig. Sowohl die Ärztinnen und Ärzte, als auch die Fahrschule müssen umfangreiche Kenntnisse bei der Beurteilung von Kraftfahrtauglichkeit haben.Es müssen Ausführungen zur Medikation und deren Auswirkungen auf die Kraftfahrtauglichkeit gemacht werden.
Sehr häufig ist eine umfassende Fahrausbildung oder Umschulung auf ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig. Es hat eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizin, Fahrschule und technischer Prüfstelle zu erfolgen.

Hirnschädigung ist nicht gleich zu setzen mit einer geistigen Behinderung. Hirnschädigungen können z. B. verursacht sein durch Sauerstoffmangel bei der Geburt, Überdruck im Gehirn, Hirnblutung, Sauerstoffunterversorgung, Hirntumoren, Schädel-Hirntraumen, Schlaganfall. Dabei treten unterschiedliche stark ausgeprägte Schädigungen des Gehirns auf, die mehr oder weniger starke Auswirkungen auf körperliche, geistige, psychische etc. Bereiche haben können.

Muskeldystrophie

Es gibt verschiedene Formen der Krankheit, die sich durch die ausgelösten Störungen unterscheiden und auf die Muskulatur wirken. Einige Beeinträchtigungen schreiten sehr langsam vor oder kommen sogar zum Stillstand. Manche Betroffenen erleben eine schnelle Veränderungen ihrer Situation.

Es muss also nicht nur eine aktuelle Lösung im Fahrzeug zur sicheren Bedienung und zur aktiven und passiven Sicherheit gefunden werden, sondern auch die mögliche Fortschreitung und Veränderung des Krankheitsbildes ist zu berücksichtigen.

Jede Situation ist individuell zu betrachten, deshalb kommt dem verkehrsmedizinischen Gutachten eine große Bedeutung zu.

Folgende Fragen sind vorrangig zu beantworten:

  • Um welche Form der Muskeldystrophie handelt es sich?
  • Welche funktionellen und psychischen Leistungseinschränkungen bestehen?
  • Besteht die Gefahr der plötzlichen Aktionsunfähigkeit?
  • Gibt es es eine Medikation, die Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit hat?
  • In welchen Abständen sind Nachuntersuchungen erforderlich?
  • Für welche Fahrerlaubnisklasse besteht ggf. Fahrtauglichkeit? Für welche Fahrzeuge? Mit welchen Einschränkungen?

An technischen Fahrhilfen stehen z. B. zur Verfügung:

  • Automatisches Getriebe
  • Servolenkung, evtl. besonders leichtgängige Servolenkung
  • Gas und Bremse von Hand bedienbar, evtl. fremdkraftunterstützt (ohne viel Kraftaufwand)
  • Einstieg mit Rollstuhl über Rampe oder Lift
  • Elektrorollstuhl als Fahrsitz

Vor Beginn der Fahrausbildung sollte ggf. eine ausführliche Beratung mit unseren Fachleuten in Verbindung mit dem Verkehrsmediziner oder der Verkehrsmedizinerin und dem TÜV-Sachverständigen erfolgen.

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