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Kinderlähmung

Es liegt eine schlaffe Lähmung von Teilen der Muskulatur des Bewegungsapparates vor. Dabei können die Lähmungen sehr unterschiedlich sein. Häufig sind die körperfernen Muskulaturen (Arme und Beine) weniger geschädigt, als die rumpfnahen. Weitere Beeinträchtigungen bestehen in der Regel nicht, so dass sehr häufig Kraftfahrtauglichkeit besteht.

Es ist festzustellen, welche Funktionen für das Autofahren nutzbar sind. Auf die Gefahr einer Überanstrengung ist zu achten, da sonst Bewegungen nicht mehr mit der notwendigen Kraft und Feinmotorik ausgeführt werden können. Es besteht die Gefahr, dass eine dauerhafte Überanstrengung zu einer fortschreitenden Schädigung führt. Daher muss das medizinische Gutachten ausführlich auf die Funktionsfähigkeit der Gliedmaßen eingehen.

Glasknochen

Es handelt sich um eine Geburtserkrankung mit einer Veränderung des Binde- und Stützgewebes. Es erfolgt eine veränderte Knochenbildung. Die Knochen sind überaus brüchig. Viele an OI erkrankte Menschen, haben zahlreiche Knochenbrüche hinter sich. Bei der Heilung kommt es oft zu Fehlstellungen und Einblutungen, die anschließend verknöchern. Kraftfahrtauglichkeit kann sehr wohl gegeben sein. Eine besondere Beachtung müssen die Sitzposition und die Rückhaltesysteme finden. Die Fahrzeugbedienung muss durchdacht den Anforderungen an die Behinderung angepasst werden. Aufgrund der brüchigen Knochen kommt der aktiven und passiven Sicherheit eine besondere Rolle zu.

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