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Parkinson

Das Parkinson-Syndrom ist eine neurologische Erkrankung. Es kommt zu einem fortschreitenden Verlust bestimmter Hirnzellen. Durch diese Schädigung kann Dopamin als ein wichtiges Hormon für die Bewegungssteuerung nicht mehr ausreichend produziert werden.

Eine seltenere Form von Parkinson ist das sog. sekundäre Parkinson-Syndrom, das durch Vergiftung (z. B. Medikamente, CO) verursacht wird.

Die Erkrankung erfolgt deutlich öfter in der zweiten Lebenshälfte zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr. Nur 10% der Erkrankten sind bei der Erstdiagnose jünger als 40 Jahre. Deutlich mehr Männer erkranken als Frauen. Der Anteil der Erkrankten, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, ist relativ hoch, so dass sich sehr häufig auch die Frage der Fahreignung stellt.

In Deutschland sind schätzungsweise 300.000 – 400.000 Menschen von der früher auch Schüttellähmung genannten Erkrankung betroffen, die Tendenz ist wegen der demografischen Entwicklung steigend. Liegt der Anteil bei der Gesamtbevölkerung zwischen ein und zwei Promille, so erhöht sich der Anteil der über 65 jährigen auf etwa knapp zwei Prozent.

Auf die Fahrschulen mit Erfahrung im Bereich neurologischer Krankheitsbilder kommt eine verantwortungsvolle Aufgabe bei der Durchführung von Fahrproben zu.
Welche Symptome treten häufig bei Morbus Parkinson auf, die Auswirkungen auf die Fahreignung haben?

  • Verlangsamung der Bewegungen
  • Störung der Bewegungskontrolle (Beginn, Schnelligkeit, Ende, freezing,)
  • Bewegungskoordination (überschießend, ungenau)
  • Erhöhung des Muskeltonus (Rigidität)
  • Muskelzittern
  • Fluktuationen (veränderte Beweglichkeit)
  • Sedierung (Gewöhnung an Medikamente und Müdigkeit durch diese)
  • Tagesschläfrigkeit (Gefahr des plötzlichen Einschlafens)
  • Sehstörungen
  • Häufig kognitive Beeinträchtigungen (Zu den kognitiven Fähigkeiten eines Menschen zählen zum Beispiel: Aufmerksamkeit, Erinnerung, Lernen, Kreativität, Planen, Orientierung)
  • Depressionen
  • Suizidalität (Selbstmordabsichten)
  • Halluzinationen
  • Demenz

Die Fahreignung mit Hilfe einer Fahrschule kann nur geprüft werden, wenn ausführliche verkehrsmedizinische Gutachten vorliegen. Es sollte wegen des möglichen komplexen Krankheitsbildes keine Fahrt ohne entsprechendes Gutachten erfolgen. Die Gutachten sollten konkrete Aussagen über die vorhandenen körperlichen und vor allem kognitiven Leistungseinschränkungen enthalten.
Technische Kfz-Hilfen sind nur ein Teil des Aspektes „Fahreignung“, da schwerwiegende kognitive Einschränkungen und weitere psychische Krankheitsbilder vorhanden sein können.
Auf das Vorliegen einer neuropsychologischen Testung sollte von Seiten der Fahrschule und ggf. des TÜV- und DEKRA-Gutachters Wert gelegt werden, da dort konkretes Leistungsvermögen bezüglich:

  • Belastbarkeit,
  • Orientierungsleistung,
  • Konzentrationsleistung,
  • Aufmerksamkeitsleistung und
  • Reaktionsfähigkeit

geprüft wird. Mittels der standardisierten Hamburger Fahrprobe kann dann die Fahreignung bei Bedarf zusätzlich über eine Fahrverhaltensbeobachtung geprüft werden.

Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin oder auch die amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr sollte gute Kenntnisse im Bereich der Neurologie haben.

In der Regel sind regelmäßige medizinische Nachuntersuchungen vorzunehmen, da es sich um eine fortschreitende Erkrankung handelt.

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