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Querschnittlähmung

In aller Regel ist bei Querschnittlähmung eine Kraftfahrtauglichkeit gegeben. Es hängt allerdings entscheidend mit von der Höhe der Lähmung ab. Für Paraplegiker/innen gibt es keine ausgeprägten Problemstellungen. Bei inkompletten Querschnittlähmungen kann u. U. sogar die Bedienung des Autos mit den Beinen weiterhin möglich sein.

Wichtig ist die Frage, ob es Kreislauf- oder Blutdruckprobleme gibt? Sehr häufig muss das Fahrzeug mit Klimaanlage ausgestattet sein.

Bei Tetraplegie muss sehr genau und individuell geguckt werden, wo die konkreten Einschränkungen (Kraft, Sitzpositionen) bestehen. Eventuell ist eine besonders leichtgängige Servolenkung oder sogar völlig andere Lenk- und Bedienvorrichtungen (Joystick- oder Linearhebellenkung) notwendig. Auch der Rollstuhltransfer ins Auto muss individuell betrachtet werden (ev. wird der E-Rollstuhl als Fahrsitz verwendet oder das Fahrzeug wird über eine Rampe oder einen Lift direkt mit dem Rollstuhl befahren und dann erfolgt einen Überwechseln auf den Fahrsitz).

Es gibt eine Motorrad-Umbaufirma, die auch für Querschnittgelähmte ein Motorrad mit ausfahrbaren Stützrädern und sicherer Sitzposition baut. Dennoch wird fast immer das Führen von Krafträdern bei Querschnittlähmung ausgeschlossen. Es gibt auch viele Gründe die für den Ausschluss sprechen. Im Einzelfall ist Kradfahren (z. B. mit Beiwagen oder diesen Stützrädern) denkbar und machbar.

Wir beraten dabei natürlich gerne, denn wir haben Erfahrungen mit Kradausbildung mit Handicap.

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